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HÄRTEFALLHILFEN
 
Entlastungen bei Öl- und Pelletheizung: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Antragsstellung ab 8. Mai 2023 möglich

 

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Die Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über die Internetseite https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway beantragt werden. Eine Antragsstellung ist nur online möglich. Einen Antrag auf Härtefallhilfen können Sie bis zum 20. Oktober 2023 stellen.

Eigene Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung ("Feuerstätte") betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die die Energieträger in Eigenverantwortung beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss für sie der Vermieter machen. Dieser muss die erhaltene Entlastung an die Mieter weitergeben.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums
Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte

PDF Text als PDF zum Download
   
 
 
 
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