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Bodenrichtwerte |
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1. Diese Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen für die Ermittlung von Grundstückswerten nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung aufgrund der Auswertung der
Kaufpreissammlung der Jahre 2017 und 2018 zum 31.12.2018 ermittelt und am 02. April 2019 beschlossen.
2. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
3. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten nicht abgeleitet werden. |
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Bürgermeisteramt Ebersbach
- Musbach
Telefon: 07584 / 92120
Telefax: 07584 / 921222
info@ebersbach-musbach.de |
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