Wasserhausanschluss/Bauwasser

Wasserhausanschluss

Nach der Einreichung des Baugesuches und deren Prüfung durch den GVV erhält der Bauherr ein Informationsschreiben von der Gemeinde. In diesem Informationsschreiben wird der Bauherr gebeten im Rahmen des Bauvorhabens folgende Unterlagen bei der Gemeinde Ebersbach-Musbach einzureichen:

Ablauf:

Nach Erhalt aller Unterlagen werden diese von uns an die Stadtwerke Bad Saulgau als unser technischer Betriebsführer ‚Wasserversorgung‘ weitergeleitet. Die Stadtwerke erstellen im Anschluss ein Angebot über den Rohrleitungsbau (ggf. mit oder ohne Tiefbauarbeiten), welches dem Bauherrn von der Gemeinde wiederum zeitnah unterbreitet wird. Im weiteren Verlauf bestätigt der Bauherr den Erhalt des Angebots und gibt dem Rathaus bindend das Einverständnis, so dass seitens des Rathauses die Stadtwerke zur weiteren Veranlassung beauftragt werden können. Zur abschließenden Terminierung der Baumaßnahmen des Wasserhausanschlusses setzen sich die Bauherrschaft bitte frühzeitig, ca. 14 Tage vor gewünschter Herstellung, mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Stadtwerke Bad Saulgau, in Verbindung – E-Mail: netzservice@stadtwerke-bad-saulgau.de.

Hinweis: Wasser- und Abwasserleitungen dürfen nicht überbaut werden.

Bauwasser

Für die Installation des Bauwassers können Sie die Stadtwerken Bad Saulgau beauftragen. Hierzu senden Sie den Antrag auf Bauwasseranschluss an netzservice(@)stadtwerke-bad-saulgau.de.